Das OLG München hat einen ersten Fingerzeig zur Auslegung der neuen Regelungen zur Störerhaftung gegeben. Diese ist seit Oktober 2017 per Gesetz abgeschafft. In einem aktuellen Urteil hat das OLG jetzt die Verantwortlichkeit von Anbietern freier WLAN-Verbindungen für Rechtsverstöße (konkret Urheberrechtsverletzung) verneint. …
Wenn Sie den kompletten Artikel lesen wollen, loggen Sie sich hier ein.
Falls Sie noch keine Zugangsdaten haben, finden Sie hier Informationen zu unserem Abo-Dienst.