Die EU-Kommission hat jetzt zwei Maßnahmenpakete geschnürt, mit denen sie den digitalen Euro auf den Weg bringen will. Das berührt auch den Einzelhandel: Sollte der dEUR, wie er schon jetzt genannt wird, ein gesetzliches Zahlungsmittel werden, dann kann kein Einzelhandelsunternehmen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Annahme verweigern. …
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