Zum Jahresbeginn hatte die Oberfinanzdirektion Frankfurt im Sortiment für Unsicherheit gesorgt, indem sie das Merkblatt für die körperliche Aufnahme der Lagerbestände des Buchhandels formell aufgehoben hat. Nach diesem Merkblatt hatte der Buchhandel seit 1975 sein Inventar mit nach Jahrgang pauschalierten Abschlägen bewerten können. Jetzt stellte sich die Frage, wie der Buchhandel künftig bei der Inventur rechtssicher verfahren kann. …
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