Während das so genannte Bezahlfernsehen die angenehme Eigenschaft hat, dass man es freiwillig bezahlt und auch die Wahl hat, es sein zu lassen, können Sie unter dem unter stehenden Link des DIHK sehen und ausrechnen, was ab 2013 an Zwangsgebühren für das so genannte öffentlich-rechtliche Fernsehen auf Ihren Betrieb zukommt, von dem es künftig kein Entrinnen mehr gibt: …
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