7. Jan. 2011
Tipp des Tages: Fiskus, hilf!

Experten zufolge wissen die meisten Menschen nicht, dass man bei Schnee- und Eisunfällen nicht nur an seine Versicherung denken muss, sondern auch das Finanzamt um Hilfe bitten kann. Sind Arbeitnehmer auf dem Arbeitsweg oder einer beruflichen Fahrt in einen Unfall verwickelt, können sie die an ihnen hängen gebliebenen Kosten als Werbungskosten steuermindernd geltend machen, und zwar zusätzlich zur Entfernungspauschale. Details erfahren Sie hier: …

 

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