Bisher hieß es, vom Mindestlohn sei ausgeschlossen, wer unter 18 ist. Damit sollten die Auszubildenden gemeint sein. Die sollten nicht vom Erlernen eins Berufes abgehalten werden, nur weil sie in Hilfsjobs mehr verdienten. Doch der Landesverband Nord des Börsenvereins vermisste im jüngsten Newsletter zu Recht eine klare Aussage für die Auszubildenden: Denn im Buchhandel sind viele Auszubildende über 18. …
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