Das Landgericht Berlin hat dem Online-Händler Amazon untersagt, Schulfördervereinen beim Verkauf preisgebundener Bücher Provisionen im Rahmen seines Affiliate-Programms zu zahlen. Amazon hatte u.a. dem Schulförderverein eines Berliner Gymnasiums Vergütungen dafür gezahlt, dass Eltern ihre Schulbücher über einen entsprechenden Link auf der Website des Vereins kauften. …
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