Kunden freies WLAN zur Verfügung zu stellen, gehört zu den Standards in vielen ausländischen Kneipen und Läden. Nur bei uns gibt es dazu eine Hürde: die Rechtssicherheit. Denn sollten illegale Downloads vorgenommen werden, ist der Anbieter in der Mithaftung, der sogenannten "Störer-Haftung". Freies WLAN in einer Buchhandlung könnte aber in Zukunft ein wesentliches Marketing-Instrument werden. …
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