Der Tipp aus dem Brief von Donnerstag in Sachen Hörbuch-Verleih war gut - ist aber zu ergänzen: Wenn Buchhandlungen Hörbücher verleihen wollen, gehört das in den Bereich des "kommerziellen" Verleihs (und unterscheidet sich daher vom rechtlich problemlosen Verleih in öffentlichen Bibliotheken). …
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