23. Jun. 2005
Von "uneinbringlich" kann keine Rede sein

Bei der Veröffentlichung der BAG-Zahlen verweisen Sie auf die Rückschlüsselungsquote der BAG und in der Folge auf damit verbundene "uneinbringliche" Forderungen. …

 

Sie sehen nur die Spitze des Eisbergs ...

Wenn Sie den kompletten Artikel lesen wollen, loggen Sie sich hier ein.

Falls Sie noch keine Zugangsdaten haben, finden Sie hier Informationen zu unserem Abo-Dienst.


Weitere Meldungen aus dieser Rubrik