Der steuerlich anzusetzende Wert für betriebliche Verpflegung steigt 2005 auf 200,30 Euro, für Unterkunft auf 194,20 Euro in den alten und 178 Euro in den neuen Bundesländern. Das hat das Bundeskabinett gestern beschlossen. Der Bundesrat muss noch zustimmen. …
Wenn Sie den kompletten Artikel lesen wollen, loggen Sie sich hier ein.
Falls Sie noch keine Zugangsdaten haben, finden Sie hier Informationen zu unserem Abo-Dienst.