Nach Expertenschätzungen geben die Deutschen dieses Jahr 137 Millionen Euro für die Silvesterknallerei aus. Wenn Sie sich eine Scheibe davon abschneiden wollen, dürfen Sie diese Waren ab morgen früh und bis zum Samstagabend (30. Dezember 2017) an über 18-Jährige verkaufen. Das betrifft Feuerwerksartikel der Klasse II, also das, was beim Jahreswechsel üblicherweise verballert wird. Das Piffpaff der Klasse I, das sind Knallbonbons und so, können Sie das ganze Jahr lang an über 12-Jährige verkaufen. …
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