Nachdem die Monopolkommission schon im Jahr 2000 vergeblich dafür argumentiert hatte, die Buchpreisbindung abzuschaffen, nimmt sie jetzt einen neuen Anlauf. Den Anschub dazu gab das Urteil des Europäischen Gerichtshofs, der 2016 die deutsche Arzneimittelpreisbindung für rechtswidrig erklärt hatte (LD vom 09.07.2017). Das hat die Monopolkommission zu einer neuen Untersuchung ermuntert, die sie am heutigen Dienstag vorlegt und in der sie sich erneut für das Ende der Buchpreisbindung ausspricht. …
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