Was passiert eigentlich rechtlich, wenn eine Kundin oder ein Kunde mit einem in der Buchhandlung gekauften Produkt in den Laden kommt und reklamiert, dass es nicht die Qualität aufweist, die versprochen worden war? Die Krefelder Kanzlei Kordes hat in einem Blogbeitrag für Laien zusammengefasst, was hinter der „Sachmängelgewährleistung im Kaufrecht“ juristisch steckt. So reicht zum Beispiel der Hinweis der Verkäuferin bzw. des Verkäufers auf einen Garantiefall nicht aus. Er muss den Mangel aus der Welt schaffen, egal wie. Doch erst einmal muss dieser Mangel festgestellt werden. Den muss die Käuferin oder der Käufer beweisen. Der Blogbeitrag erläutert dabei auch weitere Fragen wie „Nachbesserung oder Nachlieferung?“ und „Rücktritt oder Minderung?“. Geschrieben aus Sicht der Kundinnen und Kunden lässt sich aber auch hier viel für diejenigen lernen, die selbst verkaufen. …
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