Eine überraschende Entscheidung des Landgerichts Stuttgart könnte etwas Entspannung in die DSGVO-Sorgen bringen. In einem Urteil vom 20. Mai, das uns erst jetzt zur Kenntnis kam, hat sich das Gericht der Auffassung angeschlossen, dass das Gesetz eine abschließende Regelung der Sanktionen vorsehe. Mit anderen Worten: Abmahnungen auf der Basis des Wettbewerbsrecht (UWG) können nicht rechtswirksam durchgesetzt werden. …
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