2. Okt. 2002
Tipp des Tages: Online-Verkauf

Der Versandkäufer hat grundätzlich ein zweiwöchiges Widerrufsrecht nach Paragraph 361a BGB. Das gilt auch für Distanzgeschäfte, die über das Internet abgeschlossen werden. Es gibt Ausnahmen, die aber beim Buchversand nicht in Betracht kommen. Anstelle des Widerrufsrechts kann die Buchhandlung dem Käufer auch ein Rückgaberecht einräumen. Dieses übr der Käufer dann nicht durch Erklärung, sondern durch Rücksendung der Ware aus. Allerdings kann der Händler dem Kunden beim Rückgaberecht nicht die Kosten der Rücksendung auferlegen, was beim Widerruf bis zu einem Warenwert von 40 Euro möglich ist. …

 

Sie sehen nur die Spitze des Eisbergs ...

Wenn Sie den kompletten Artikel lesen wollen, loggen Sie sich hier ein.

Falls Sie noch keine Zugangsdaten haben, finden Sie hier Informationen zu unserem Abo-Dienst.


Weitere Meldungen aus dieser Rubrik