Seit dem 26. April 2019 ist ein Gesetz in Kraft, das alle Betriebe, auch Handelsunternehmen wie zum Beispiel Buchhandlungen, betrifft: das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG). Der zentrale Punkt: Für das Einklagen eines Verrats von Geschäftsgeheimnissen hat sich die Beweislast umgedreht. Nun muss der Betrieb beweisen, dass er alles getan hat, damit die Geheimnisse geschützt sind. Und das betrifft auch jede Buchhandlung. …
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