Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), wonach E-Books nicht „antiquarisch“ weiterverkauft werden dürfen, hat auch in den Publikumsmedien schnell Verbreitung gefunden. Doch die Frage blieb offen, warum das EuGH zwischen elektronischem und gedrucktem Buch unterscheidet. Wir haben nachgefragt in der Rechtsabteilung des Börsenvereins. Susanne Barwick antwortet uns: …
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