16. Apr. 2020
Wiedereröffnung ja, Auflagen unklar: improvisieren ist angesagt

Am kommenden Montag hat es der Buchhandel geschafft. Er darf seine Läden, unabhängig von der Größe, wieder öffnen. Doch einfach die Tür zu öffnen und die Kundinnen und Kunden hereinzulassen, ist auch wieder nicht erlaubt. Denn geöffnet werden darf nur „unter Auflagen“, heißt es in der offiziellen Mitteilung der Bundesregierung. Was das bedeutet, damit werden die Händlerinnen und Händler alleingelassen, wie ein Test von LD zeigt. …

 

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