Die Bayerische Staatskanzlei meldet heute, dass nun auch in Bayern wieder die Abholung der im stationären Einzelhandel vorbestellten Waren erlaubt wird. Dabei müssen strikte Hygieneregeln eingehalten werden, u.a. die Vergabe von gestaffelten Zeitfenstern für die Abholung und das umfassende Tragen von FFP2-Masken. …
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