Am Freitag letzter Woche haben wir im Tipp des Tages einen Hinweis auf Neuregelungen bei den Aufbewahrungspflichten durch das Bundesministerium für Finanzen (BMF) gegeben. Dabei erreichten uns Zuschriften, die uns darauf aufmerksam machten, dass der von uns benutzte Begriff „Rechnungen“ vielleicht etwas unspezifisch sei. Tatsächlich geht es hier um Belege aus Registrierkassen, die einen bestimmten Betrag unterschreiten. …
Wenn Sie den kompletten Artikel lesen wollen, loggen Sie sich hier ein.
Falls Sie noch keine Zugangsdaten haben, finden Sie hier Informationen zu unserem Abo-Dienst.