Wenn Sie Ihrer Kundschaft entgegenkommen möchten, aber auch drauf bestehen, dass Sie nur Bücher umtauschen, deren Kauf sich nachweisen lässt, dann könnte es eine Alternative zum Kassenbon geben. Wer seinen Kassenbon nicht mehr wiederfindet, aber per Smartphone oder EC-Karte bezahlt hat, könnte auch einen Kontoauszug vorlegen. Diesen Vorschlag macht der Bankenverband für das Weihnachtsgeschäft. Auch wenn dieser nur Sammelbeträge aufweist, haben Sie immerhin die Gewissheit, eine Kundin oder einen Kunden vor sich zu haben, die oder der bei Ihnen einkauft. Insbesondere diejenigen, die per App stets auf ihre Umsätze zugreifen können, können die letzte Transaktion leicht heraussuchen. …
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