Das Kündigungsschutzgesetz gilt bekanntlich nicht in Unternehmen mit bis zu fünf Mitarbeitern. Haben Sie zufällig genau sechs? Dann gilt der Kündigungsschutz auch hier nicht, wenn Sie einen entlassen und die Mitarbeiterzahl erst dadurch unter den Schwellenwert sinkt. Voraussetzung ist, dass die Stelle auf Dauer nicht ersetzt werden soll. …
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