14. Apr. 2025
Zum fröhlichen Wochenanfang: Überraschendes zu Ostern

Hühnergegacker im Radio: Zugegeben, der Fall ist bereits etwas in die Jahre gekommen, aber sein Fun-Faktor ist nach wie vor aktuell, so die ARAG. Wir schreiben das Jahr 1961. Das Radio war etwa 40 Jahre vorher erfunden worden, Radiowerbung hatte erst einige Jahre vorher so richtig Fahrt aufgenommen. Ein pfiffiger Hersteller von Eierteigwaren schaltete allerdings sogar schon Radiowerbung mit echtem Hühnergegacker. Daran störte sich ein Wettbewerber und zog vor Gericht. Seine Begründung: Durch das fröhliche Gegacker werde den Hörerinnen und Hörern vorgegaukelt, es handele sich bei dem Produkt um eine Eierteigware aus Frischei, die in der Regel hochwertiger war und daher teurer sein müsste. Doch das Produkt war aus Trockenei hergestellt, konnte also auch deutlich preiswerter angeboten werden. Auch die Richter des Bundesgerichtshofs stellten hier unlauteren Wettbewerb fest. Sie waren der Ansicht, dass es den meisten Hörern – im Urteilstext ist tatsächlich von Hausfrauen die Rede – sehr wohl bekannt sei, dass Hühner insbesondere beim Eierlegen vehement gackern. Und eben dadurch werde der Eindruck erweckt, dass bei der Produktion frische Eier verwendet würden (Az.: I ZR 135/59). …

 

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