Seit 2025 müssen Betriebe mit elektronischen Kassensystemen die Mitteilungsverpflichtung an die Finanzämter umsetzen. Darauf weist hete noch mal der Newsletter des Landesverbands Nord im Börsenverein hin. Für vor dem 1. Juli 2025 angeschaffte elektronische Aufzeichnungssysteme ist die Mitteilung spätestens bis zum 31. Juli 2025 vorzunehmen. Die Mitteilung ist elektronisch über Mein Elster oder die ERiC-Schnittstelle vorzunehmen. Werden elektronische Aufzeichnungssysteme nach dem 1. Juli 2025 angeschafft, sind diese innerhalb eines Monats nach der Anschaffung dem Finanzamt mitzuteilen. Mehr Infos finden Sie auf der Seite von …
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