Ein harmloser Streich zum 1. April kann das Betriebsklima durchaus auflockern. Aber er kann auch für Ärger sorgen. Die ARAG-Expertinnen und -Experten erklären, welche Aprilscherze erlaubt sind, wo Grenzen verlaufen und wann Beschäftigte mit einer Abmahnung oder Kündigung rechnen müssen. Denn: Ein Aprilscherz darf weder die Arbeit erheblich beeinträchtigen noch Personen bloßstellen oder gefährden. Nähere Informationen finden Sie hier: …
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