Ab dem 12. August 2026 tritt die Europäische Verpackungsverordnung (PPWR) in Kraft, mit neuen Vorgaben für die Beteiligung am Entsorgungssystem. Ab dann steht unter bestimmten Voraussetzungen bzw. in Bezug auf bestimmte Produkte nun auch der Handel in der Pflicht, für Recycling-Kosten aufzukommen. Darauf macht jetzt noch einmal das deutsche Zentrale Verpackungsregister in einer Pressemitteilung aufmerksam. Wir haben nachgefragt, was das für den Buchhandel bedeuten kann. …
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