„Ein Supermarkt, der seinen Kunden Tragetaschen zum Transport der gekauften Waren anbietet, muss sich hierfür auch dann an einem sog. Dualen System zur abfallrechtlichen Sammlung von Verpackungen beteiligen, wenn diese Taschen besonders langlebig sind“, das ist der Leitsatz in der Pressemitteilung eines heutigen Urteils des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig. …
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