5. Mai. 2004
Tipp des Tages: Neu-Eröffnung

Mit „Neu-Eröffnung“ dürfen Sie nur werben, wenn Ihr Geschäft tatsächlich zwischenzeitlich geschlossen war. Sonst ist das irreführend, meint das OLG Frankfurt (30.10.2003, Az. 6 U 120/02), auf dessen Urteil der Verlag Dr.Otto Schmidt hinweist. …

 

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