1. Jun. 2004
Leihhörbücherei mit juristischen Feinheiten

Den Hinweis auf die US-Restaurantkette Cracker Barrel, die Autofahrern Hörbücher verkauft und abzüglich einer Leihgebühr wieder zurückkauft (LD vom 27.Mai), ergänzt Christoph Mann, lange Zeit an verantwortlicher Stelle eines Hörbuchverlags tätig, wie folgt: „Wenn Buchhandlungen Hörbücher verleihen wollen, gehört das in den Bereich des kommerziellen Verleihs. Die Rechte hierfür müssen die Hörbuch-Verlage bei vielen Produktionen gesondert einholen. Dies ist nur mit einem sehr hohen zusätzlichen Aufwand möglich. Deshalb werden häufig die Rechte für den kommerziellen Verleih von den Verlagen nicht freigegeben. …

 

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