Als einen „bedeutenden Teilsieg“ feiert buch.de das Grundsatzurteil des OLG Frankfurt zu Bonussystemen. Der Online-Buchhändler darf nämlch weiterhin auf Buchumsätze Flugmeilen vergeben. Einschränkung aber: Die mit Buchkäufen gesammelten Bonuspunkte dürfen nicht beim Kauf preisgebundener Bücher eingelöst werden. Buch.de-Vorstand Albert Hirsch „Eine eindeutige Absage an die Forderungen des Börsenvereins und ein Schritt in die richtige Richtung. Für den Buchhandel werden intelligente Kundenbindungssysteme immer mehr an Bedeutung gewinnen.“ …
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