Für Zeiträume, die nach Ultimo 2004 enden, also ab Januar 2005, sind Umsatz- und Lohnsteuervoranmeldungen elektronisch beim Finanzamt einzureichen. Eine Vorschrift, die zwar schon länger bekannt sein könnte, auf die aber nach einer Meldung des Haufe Verlags viele Betriebe noch gar nicht eingestellt sind. …
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