Hier hat tatsächlich mal ein kleines Stück Deregulierung gegriffen: Seit dem 1.Juli brauchen Sie keine Konzession mehr, wenn Sie als Einzelhändler oder Dienstleister ihre Kunden nebenbei auch bewirten wollen. Auch darauf, ob Sie Sitzgelegenheiten anbieten oder eine Toilette vorhalten, kommt es nicht mehr an. Große Ausnahme: Sie wollen Alkohol ausschenken – dann geht es auch weiterhin nur mit Konzession und Klo. …
Wenn Sie den kompletten Artikel lesen wollen, loggen Sie sich hier ein.
Falls Sie noch keine Zugangsdaten haben, finden Sie hier Informationen zu unserem Abo-Dienst.