5. Jul. 2005
Buchhandels-Kunden bewirten, ohne zu fragen

Hier hat tatsächlich mal ein kleines Stück Deregulierung gegriffen: Seit dem 1.Juli brauchen Sie keine Konzession mehr, wenn Sie als Einzelhändler oder Dienstleister ihre Kunden nebenbei auch bewirten wollen. Auch darauf, ob Sie Sitzgelegenheiten anbieten oder eine Toilette vorhalten, kommt es nicht mehr an. Große Ausnahme: Sie wollen Alkohol ausschenken – dann geht es auch weiterhin nur mit Konzession und Klo. …

 

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