11. Jul. 2005
Tipp des Tages: Handwerker privat absetzen

Heute ausnahmsweise ein Steuertipp für den Privatbereich, der „in der Praxis leider immer noch sehr unbekannt ist“, wie der Haufe Verlag schreibt, der auf diese Sparmöglichkeit aufmerksam macht: Sie können nämlich auch private Handwerkerrechnungen für einfache Arbeiten in Ihrer gemieteten Wohnung oder der eigenen Immobilie steuerlich geltend machen. Von diesen Aufwendungen können Sie 20%, maximal 600 Euro pro Jahr, von Ihren Steuerschulden abziehen. …

 

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