Heute ausnahmsweise ein Steuertipp für den Privatbereich, der „in der Praxis leider immer noch sehr unbekannt ist“, wie der Haufe Verlag schreibt, der auf diese Sparmöglichkeit aufmerksam macht: Sie können nämlich auch private Handwerkerrechnungen für einfache Arbeiten in Ihrer gemieteten Wohnung oder der eigenen Immobilie steuerlich geltend machen. Von diesen Aufwendungen können Sie 20%, maximal 600 Euro pro Jahr, von Ihren Steuerschulden abziehen. …
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