Als Sonderbeitrag zur Rettung der Sozialkassen müssen Unternehmen ab sofort die Sozialversicherungsbeiträge für ihre Mitarbeiter früher überweisen - nicht wie bisher erst am 15. des Folgemonats, sondern schon am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats. Für den Januar bedeutet das, dass Sie gleich doppelt Beiträge zahlen müssen: Zum 16.Januar für Dezember und zum 27. für Januar. …
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