16. Jan. 2006
Tipp des Tages: Entrümpeln II

Zu unserem Tipp „Entrümpeln“ vom 3.Januar macht die Buchhandlung Bücher bei Dausiehn Weihl & Co KG (Hanau) darauf aufmerksam, dass die Buchführungsunterlagen u.a. aus dem Jahr 1995 nur dann schon jetzt entsorgt werden dürfen, wenn die Bilanz im Jahr 1995 erstellt wurde. Wenn das Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, wird aber in der Regel die Bilanz erst im Folgejahr erstellt, so dass erst dann die zehnjährige Aufbewahrungsfrist beginnt und Sie diese Belege erst ein Jahr später entsorgen dürfen. …

 

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