Der Echte Rotzlöffel ist zwar eine sehr seltene Spezies, genießt aber dennoch keinen Artenschutz. Das geht aus einem Beitrag im heutigen „Handelsblatt“ hervor, der von einer Änderung in der Rechtsprechungstendenz berichtet: Hatten Arbeitsrichter gutes Benehmen früher als Privatsache gewertet, sehen neuere Urteile durchaus einen Zusammenhang zwischen dem Verhalten gegenüber einem Kunden und den arbeitsvertraglichen Pflichten. …
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