Unter anderem um diese Frage geht es in dem neuen „Newsletter Preisbindungs- und Wettbewerbsrecht“ des Börsenvereins-Justiziars Christiann Sprang. Obwohl früher die meisten Wand- und Bildkalender preisgebunden waren, hatte das Preisbindungsgesetz 2002 sie – auf Wunsch der Kalenderverlage – ausdrücklich von der Buchpreisbindung ausgenommen. …
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