Das haben sich die Kalenderverlage selbst verscherzt: In der Novelle zum Buchpreisbindungsgesetz wird die Buchpreisbindung nicht auf Bild- und Wandkalender ausgedehnt werden. Das ist so gut wie beschlossene Sache, berichtet Börsenvereins-Justiziar Christian Sprang. …
Wenn Sie den kompletten Artikel lesen wollen, loggen Sie sich hier ein.
Falls Sie noch keine Zugangsdaten haben, finden Sie hier Informationen zu unserem Abo-Dienst.