Gesetzt den Fall, Sie haben Zweifel, ob gewisse Zuwendungen an Ihre Mitarbeiter steuerlich unbedenklich sind. Was ist zu tun? Sie gehen zu dem vor Sie zuständigen Finanzamt und beantragen eine Anrufungsauskunft, die zu allen konkreten Fragen zum Lohnsteuerabzugsverfahren möglich ist. Vorteil dieser Vorgehensweise: Sie dürfen sich auf die erteilte Auskunft verlassen – selbst wenn sich später herausstellt, dass sie nicht korrekt war (BFH, 16. 11. 2005, VI R 23/02). …
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