Die erfreuliche Nachricht: Kombiprodukte wie Buch/CD-ROM unterliegen auch künftig nicht rabiat dem vollen Mehrwertsteuersatz, sondern wie bisher dem ermäßigten, wenn der steuerbegünstigte Bestandteil der dominierende ist. Das ist gut, weil die Waren sonst teurer würden und sich der Handel auch nicht darum reißt, seinen Kunden erklären zu müssen, warum er für eine Ware zwei Preise kassiert. …
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