16. Jun. 2006
Tipp des Tages: Jobbende Schüler

Schüler, die während der Sommerferien bei Ihnen jobben, sind damit nicht sozialversicherungspflichtig, unabhängig davon, wie viel sie verdienen. Voraussetzung ist nur, dass der Job im Voraus befristet ist, und zwar auf bis zu zwei Monate oder 25 Arbeitstage im Kalenderjahr. …

 

Sie sehen nur die Spitze des Eisbergs ...

Wenn Sie den kompletten Artikel lesen wollen, loggen Sie sich hier ein.

Falls Sie noch keine Zugangsdaten haben, finden Sie hier Informationen zu unserem Abo-Dienst.


Weitere Meldungen aus dieser Rubrik