10. Jul. 2006
Tipp des Tages: Urlaubsfristen

In Ihrem Unternehmen sind die Urlaube sicherlich längst geregelt (und vielleicht teilweise schon angetreten), aber grundsätzlich: Wie steht es eigentlich um die Frist, innerhalb derer ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber eine Entscheidung über seinen Urlaubsantrag erwarten kann? Für das Bundesurlaubsgesetzt, das sich zu diesem Punkt ausschweigt, ist bereits 1970 das Landesarbeitsgericht Düsseldorf eingesprungen. Äußert sich der Arbeitgeber zu dem ihm kund getanen Urlaubswunsch nicht, kann der Arbeitnehmer nach einem Monat davon ausgehen, dass es gegen seinen Urlaub nichts einzuwenden gibt (Az: 3 Sa 89/70). …

 

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