Gegen den seit Oktober 2004 bestehenden Plan, für „neuartige Rundfunkempfangsgeräte“ ab 1. Januar 2007 GEZ-Gebühren einzuziehen, hat jetzt der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) im Verein mit dem Bundesverband Technik des Einzelhandels (BVT) Front gemacht. „Neuartige Rundfunkempfangsgeräte“ - das sind nach § 5(3) des Rundfunkgebührenstaatsvertrags Computer mit Internetzugang und Handys. …
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