Grundsätzlich sind - mit Ausnahme der 2-Euro-Gedenkmünzen - alle Gedenkmünzen lediglich im jeweiligen Emissionsland gesetzliches Zahlungsmittel. Das teilt die Deutsche Bundesbank mit. Lassen Sie sich also keine noch so verlockenden Euro-Sondermünzen anderer Länder andrehen. …
Wenn Sie den kompletten Artikel lesen wollen, loggen Sie sich hier ein.
Falls Sie noch keine Zugangsdaten haben, finden Sie hier Informationen zu unserem Abo-Dienst.