Erneut umzingelt uns die Regulierungsfreude ein Stück enger: Weit hinten versteckt im Gesetz über das neue elektronische Unternehmensregister hat der Gesetzgeber bei den Bestimmungen zu den "Geschäftsbriefen" den Zusatz "gleichviel welcher Form" angebracht. Das hat die Konsequenz, dass Sie jetzt auch auf geschäftlichen E-Mails alle Angaben machen müssen wie sie schon bisher auf papierenen Briefen vorgeschrieben sind. …
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