Die Bekämpfung von Produktpiraterie beginnt an der eigenen Haustür: Nach Paragraph 14 des deutschen Markengesetzes machen sich die Importeure und Anbieter von gefälschten Produkten strafbar und können als "Anstifter" zur Rechenschaft gezogen werden. Darauf wies das Bundeswirtschaftsministerium zum Auftakt eines Symposiums mit Vertretern des chinesischen Handelsministeriums hin. …
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