Wenn Sie in den Nächten zum 21.Juli und 27.Oktober eine Potter-Party feiern wollen, riskieren Sie dank der andernorts liberalisierten Ladenöffnung nur noch in Bayern, Sachsen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Mecklenburg-Vorpommern eine mit dem Ladenschluss begründete Abmahnung. …
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