Arbeitnehmer, die in ihrer Arbeitszeit privat im Internet surfen, können ohne Abmahnung fristlos gekündigt werden. Das hat das Bundesarbeitsgericht (Az.: 2 AZR 200/06) festgestellt. Danach ist die private Nutzung des Internets während der Arbeitszeit grundsätzlich eine Vertragsverletzung, die eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigt. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber nicht ausdrücklich ein Verbot der privaten Internetnutzung erlassen hat. …
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