19. Okt. 2007
Tipp des Tages: Herbstlaub

Für die Beseitigung von rutschigem Herbstlaub auf dem Gehweg vor dem Geschäft ist im Prinzip die Gemeinde zuständig. Die wälzt die lästige Pflicht aber normal auf die Grundeigentümer ab. Die wiederum können den Schwarzen Peter im Mietvertrag an ihre Mieter weiterreichen. Wie auch immer: Im Zweifel zeigt der Blick in die Gemeindesatzung und den Mietvertrag, wer verpflichtet ist. …

 

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